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Mediation

Umwelt und Bau

MEDIATION

FÜR BEHÖRDEN

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren beschreibt in Artikel 33 die gütliche Einigung und Mediation. Oftmals ist es für eine Behörde ein geeigneter Weg, Verhandlungen nicht selbst zu führen, insbesondere wenn sie selbst beteiligt ist. 

Mediationen finden innerhalb des geltenden Rechtes statt. Die Bereiche Umwelt, Bau, Raumplanung und Verkehr sind durch das öffentliche Recht geregelt. Soweit diese Rechtsnormen zwingender Natur sind, besteht kein Raum für Verhandlungen. Wo jedoch ein Ermessensspielraum offen steht oder wenn es um die Anwendung oder Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen geht, sind Verhandlungslösungen und damit ein Mediationsverfahren möglich.

Anwendungsbeispiele

MEDIATION 

IN DER NACHBARSCHAFT

Ob gemietet oder gekauft, wohnen oder geschäftlich: Sobald es um die eigenen vier Wände geht, kommen schnell Emotionen ins Spiel. Selbst Kleinigkeiten können ungeahntes Konfliktpotenzial in sich bergen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, einen Konflikt nicht eskalieren zu lassen, sondern sich frühzeitig in Ruhe mit den unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen auseinanderzusetzen.

Anwendungsbeispiele

MEDIATION

IN DER WIRTSCHAFT UND IN TEAMS

In vielen Bereichen der Wirtschaft gehören Konflikte dazu. Doch was wenn Sie spüren, dass der Konflikt vermutlich nicht gütlich geregelt werden kann und eine Lose-Lose-Situation entstehen könnte? Finden Sie ein geeignetes Zielbild mit der anderen Partei und halten Sie es fest - setzen Sie es um.

Anwendungsbeispiele

MEDIATION

IN UMWELT UND BAU

Sie wollen zusammen mit Betroffenen über Möglichkeiten und Chancen sprechen, die Ihr Bauprojekt betreffen? Ein gemeinsames Zielbild entwickeln, wie eine ideale Lösung aussehen kann?

Anwendungsbeispiele

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